Nadja Waldis
engagiert sich bei "UznerFamilien" für die Adventsfenster.
Ich plane derzeit einen Neubau. «Dank» des kantonalen Energiegesetzes von 2021 bin ich gezwungen, eine Photovoltaikanlage mit einer bestimmten Mindestgrösse zu installieren. Freiwillig hätte ich sie nicht gebaut: Im Talboden von Dietfurt wird die Ausbeute bescheiden sein und ein Hausbau ist auch ohne PV-Anlage eine grosse finanzielle Belastung. Wie ich im Mitteilungsblatt Bütschwil-Ganterschwil vom 6. November erfahren musste, wird per 2026 nicht nur eine Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung eingeführt, nein, die Regionalwerk Toggenburg AG (RWT) bezahlt mich sogar dafür, wenn nur 50 Prozent eingespiesen werden. Natürlich bezahlt das nicht «die RWT», sondern ihre Kunden. Es ist völlig absurd: Der Kanton zwingt mich eine PV-Anlage zu bauen, die ich nicht will, während der Energieversorger mich dafür bezahlt, sie nicht auszulasten. Denn, wie die RWT selbst schreibt, destabilisiert zu viel Photovoltaik das Stromnetz. Das ist zwar keine Neuigkeit, aber wohl noch nicht bei allen Kantonsräten angekommen. Der Kantonsrat muss das absurde Energiegesetz rückgängig machen. Niemand darf dazu gezwungen werden, Strom zu produzieren, den niemand braucht. Als mündiger Bürger will ich selbst entscheiden, wie mein Haus versorgt werden soll.
Peter Ruoss, Bütschwil
Sehr geehrter Herr Ruoss Ich bedaure Ihre Situation und biete Ihnen gerne eine kostenlose Beratung zu PV-Strom. Ich bin überzeugt, dass ich Ihnen ein paar Tipps geben kann, um Ihre Situation zu verbessern. Freundliche Grüsse Maurice Grob Energietal Toggenburg
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