Roger Eberhard
freut sich als Präsident auf die Fasnacht Kaltbrunn.
Der Streit um die Eigentumsrechte an Alphütten im Toggenburg schien lange festgefahren. Doch nun gibt es einen Grund zur Freude: Josef Koller erhielt das Eigentum an seinen dreiAlpgebäuden auf der Alp Flis zurück. Sein Fall zeigt, dass jahrhundertealte Rechte auch heute noch Bestand habenkönnen – wenn sie konsequent eingefordert werden.
Toggenburg Bis Ende 2019 galt für Josef Koller, was im Toggenburg über Generationen üblich war: Die Alpweiden gehören den Alpkorporationen, die Gebäude darauf den einzelnen Älplern. Kollers Familie und Vorfahren besassen drei Gebäude seit 1934. Investitionen in Stallungen, Infrastruktur und Lawinenschutz tätigte er in der Überzeugung, Eigentümer zu sein. Mit dem 1. Januar 2020 änderte sich die Situation grundlegend. Infolge einer neuen Verordnung im Alpbuch gehören die Gebäude zu den dazugehörigen Grundstücken – und damit den Alpkorporationen. «Aber weder wir noch die Alpkorporationen wurden darüber informiert»,kritisiert Koller.
Auslöser des Konflikts war ein Lawinenschaden im Jahr 2019, bei dem Teile von Kollers Alpgebäuden zerstört wurden. Er erhielt 2020 eine Bewilligung für einen Neubau und liess 2021 den Wert seiner Alpgebäude schätzen. Das Schätzergebnis wurde ihm jedoch nie eröffnet. «Als ich nachfragte, sagte man mir, dass ich nicht mehr Eigentümer bin», erinnert sich Koller. Er wandte sich an die kantonalen Behörden. Regierungsrätin Laura Bucher erklärte das gesamte Departement des Innern schliesslich für vorbefasst und übergab das Dossier dem Bildungsdepartement. Dieser Entscheid empört Koller. Er sei wütend, dass Bucher die ganze Sache einfach abgeschoben hat: «Ich verstehe das bis heute nicht. Das Bildungsdepartement beschäftigt sich sonst mit Personenrecht und kennt sich mit dem Grundbuch-Thema gar nicht aus.» Das Departement lehnte KollersBeschwerde ab und empfahl ihm, ein Baurecht zu beantragen. Laut Statuten der Alpkorporation ist ein solches für Alpgebäude jedoch gar nicht vorgesehen.
Statt den Rechtsweg sofort zu beschreiten, begann Koller selbst zu recherchieren. Als Alpschreiber hatte er Zugang zu historischen Büchern, darunter war eines aus dem Jahr 1699. Im Handänderungsprotokoll des Grundbuchamtes fand sich der Eintrag, dass Alp und Zimmerung «frei, eigen, ledig und los» seien – ein klarer Hinweis auf Privateigentum. Die altdeutschen Texte übersetzte Koller selbst. Zusätzlich konnte er belegen, dass sein Grossvater die Alp samt Gebäuden 1934 im Rahmen einer kantonalen Zwangsversteigerung erworben hatte. Die Ausschreibung im Amtsblatt führte die Gebäude ausdrücklich mit Versicherungsnummern auf. «Aber diese Beweise reichten nicht aus», so Koller. «Es wurde weiterhin darauf verwiesen, dass die Alpkorporation als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.»
Also liess Koller schliesslich ein Rechtsgutachten erstellen. Verfasser war sein Cousin Alfred Koller, ehemaliger Rechtsprofessor. «Dabei kam heraus, dass ich zu 100 Prozent im Recht bin», freut sich Koller. Das Gutachten kam zum Schluss, dass das altrechtliche Alpzimmer-Eigentum mit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs 1912 nicht erloschen sei, sondern in neurechtliches Eigentum übergegangen sei. In der Folge wurde eine weitere Variante umgesetzt: ein Grunddienstbarkeitsvertrag, durch den Josef Koller wieder als Eigentümer seiner drei Alpgebäude im Grundbuch eingetragen ist. Die Alpkorporation Flis stimmte diesem Vertrag zu und im Januar 2026 hat auch das Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen die Lösung akzeptiert. Koller ist über diesen Ausgang erleichtert: «Jetzt bin ich endlich wieder offiziell Eigentümer, und das zeitlich unbefristet.» Zuerst wollte das Landwirtschaftsamt eine Rechnung in Höhe von 500 Franken stellen. Nach Abklärungen wurde diese jedoch wieder storniert.
Im Anschluss informierte Koller alle Alpzimmerbesitzer der Alpkorporation Flis und empfahl ihnen, ebenfalls einen solchen Grunddienstbarkeitsvertrag zu beantragen. Sein Fall zeigt: Die Eigentumsverhältnisse an Alpgebäuden sind nicht abschliessend geklärt – und können im Einzelfall zugunsten der Älpler geregelt werden. Während andere Betroffene den Aufwand und die Kosten eines jahrelangen Streits scheuten, hat Kollers Hartnäckigkeit nun eine Lösung geschaffen, die weit über seinen eigenen Betrieb hinaus Bedeutung hat. «Es hat mich eine Menge Nerven und Geld gekostet» resümiert er, «aber ich bin stolz, dass ich nicht aufgegeben habe.»
shs
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