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Samstag, 28. Mai 2022
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Bei Karl Rechsteiner stapeln sich die Verlustscheine, weil ihm Mieterinnen und Mieter keine Miete zahlen. Deshalb wünscht er sich eine Gesetzesänderung. Bild: mar
Als Vermieter hat Karl Rechsteiner keine Möglichkeit, seine Mieter*innen zu betreiben, wenn es sich dabei um IV-Rentnerinnen und -Rentner handelt. Er fordert deshalb eine Gesetzesanpassung: Die Sozialversicherungsanstalt soll die Mietkosten direkt an die Vermieter überweisen.
Wattwil Karl Rechsteiner besitzt sechs Wohnungen, die er primär an IV-Rentnerinnen und ?Rentner vermietet. Hin und wieder komme es vor, dass diese dem Wattwiler keine Miete zahlen. Normalerweise können Vermieter säumige Mieter betreiben. Doch bei IV-Renten ist das nicht möglich. «Bezieht der Mieter eine IV-Rente, kann sein Geld nicht gepfändet werden», sagt Rechsteiner. Das Betreibungsamt stelle ihm zwar Verlustscheine aus, mit diesen habe er aber keine Möglichkeit, an sein Geld zu kommen. «Es ist ein Skandal. Da gehen potenzielle Steuergelder verloren und niemand unternimmt etwas», sagt Rechsteiner.
Auf Nachfrage dieser Zeitung bei einem Betreibungsamt wird erklärt, dass das Ausstellen eines Verlustscheins das übliche Vorgehen sei, wenn bei einem Mieter oder einer Mieterin nichts gepfändet werden kann. Die Verlustscheine sind 20 Jahre lang gültig und ermöglichen dem Vermieter, während dieser Zeit erneut eine Betreibung einzuleiten. Dies mache Sinn, wenn die zu betreibende Person in der Zwischenzeit zu Vermögen gelangt ist. Darüber hinaus ist der Verlustschein eine rechtliche Absicherung für den Vermieter. Für den Moment bedeutet das aber, dass Karl Rechsteiner auf den Verlustscheinen sitzen bleibt und den Verlust abschreiben muss. Er könne einzig und allein den Mietvertrag auflösen und einen neuen Mieter suchen. Doch auch das habe seine Tücken: «Bei drei Monaten Kündigungsfrist und allfälligen Friststreckungen kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis ich einen neuen Mieter habe.» Zudem kämen dann noch Räumungs- und Reinigungskosten auf ihn zu. «Zu diesem äussersten Mittel musste ich in der Vergangenheit bereits greifen.» Er versuche aber, Kündigungen wann immer möglich zu vermeiden. Denn bei der Mietersuche macht ihm noch eine andere Sozialstelle einen Strich durch die Rechnung: «Ich hole meine Mieter oft von weit her in meine Wohnungen. Doch nicht selten kommt die KESB und zieht sie mir wieder ab.» Dies sei in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen. Als Vermieter könne er nichts dagegen machen. «Ich hatte gute Mieterinnen und Mieter, denen es in meinen Wohnungen gefallen hat. Dann hat sie die KESB teilweise gegen ihren Willen in andere Wohnungen platziert.» So sei es schwierig, gute Mieter zu finden.
Innerhalb des letzten Jahres sind Rechsteiner wegen säumigen Mieter*innen schon mehrere Monatsmieten durch die Lappen gegangen. In seinem Büro stapeln sich unterdessen die Verlustscheine, die bezeugen, dass er das Geld für die Mieten nicht erhalten hat. Er blättert sie durch und zählt zusammen: «Insgesamt habe ich dieses Jahr etwa 30?000 Franken Verlust gemacht. Das Geld sehe ich ganz bestimmt nicht mehr.» Das Problem seien aber keinesfalls die IV-Rentner*innen, sondern die Wege, die das Geld nimmt, bis es beim Vermieter ankommt. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) zahle den Leuten ihre Beiträge inklusive der Mietkosten aus. Die Bezüger seien dann selbst dafür verantwortlich, dass die Miete gezahlt wird. «Besser wäre, wenn die Miete direkt von der Sozialversicherungsanstalt an den Vermieter gezahlt würde. Im EU-Raum ist das schon Standard», sagt Karl Rechsteiner. Der Wattwiler würde sich eine entsprechende Gesetzesanpassung wünschen. «Alternativ könnte eine Strafbestimmung erlassen werden, die bewirkt, dass bei wiederholtem Nichtzahlen der Miete das Geld direkt von der SVA zum Vermieter geht», sagt Rechsteiner. Er ist sich sicher, dass er nicht der einzige Vermieter ist, der aus diesem Grund nicht zu seinem Geld komme. Zudem sei es in anderen Bereichen bereits Gang und Gäbe, dass die SVA einen Teil der IV-Rente nicht an die Rentner*innen auszahlt. «Die Krankenkassenprämie geht auch direkt von der SVA zur Krankenkasse», sagt Rechsteiner. Weshalb dies nicht auch bei den Mietkosten so gehandhabt wird, ist ihm ein Rätsel. «Da braucht es eine Gesetzesänderung. So kann das nicht weitergehen.»
Von Manuel Reisinger
Bei Karl Rechsteiner stapeln sich die Verlustscheine, weil ihm Mieterinnen und Mieter keine Miete zahlen. Deshalb wünscht er sich eine Gesetzesänderung. Bild: mar
Als Vermieter hat Karl Rechsteiner keine Möglichkeit, seine Mieter*innen zu betreiben, wenn es sich dabei um IV-Rentnerinnen und -Rentner handelt. Er fordert deshalb eine Gesetzesanpassung: Die Sozialversicherungsanstalt soll die Mietkosten direkt an die Vermieter überweisen.
Wattwil Karl Rechsteiner besitzt sechs Wohnungen, die er primär an IV-Rentnerinnen und ?Rentner vermietet. Hin und wieder komme es vor, dass diese dem Wattwiler keine Miete zahlen. Normalerweise können Vermieter säumige Mieter betreiben. Doch bei IV-Renten ist das nicht möglich. «Bezieht der Mieter eine IV-Rente, kann sein Geld nicht gepfändet werden», sagt Rechsteiner. Das Betreibungsamt stelle ihm zwar Verlustscheine aus, mit diesen habe er aber keine Möglichkeit, an sein Geld zu kommen. «Es ist ein Skandal. Da gehen potenzielle Steuergelder verloren und niemand unternimmt etwas», sagt Rechsteiner.
Auf Nachfrage dieser Zeitung bei einem Betreibungsamt wird erklärt, dass das Ausstellen eines Verlustscheins das übliche Vorgehen sei, wenn bei einem Mieter oder einer Mieterin nichts gepfändet werden kann. Die Verlustscheine sind 20 Jahre lang gültig und ermöglichen dem Vermieter, während dieser Zeit erneut eine Betreibung einzuleiten. Dies mache Sinn, wenn die zu betreibende Person in der Zwischenzeit zu Vermögen gelangt ist. Darüber hinaus ist der Verlustschein eine rechtliche Absicherung für den Vermieter. Für den Moment bedeutet das aber, dass Karl Rechsteiner auf den Verlustscheinen sitzen bleibt und den Verlust abschreiben muss. Er könne einzig und allein den Mietvertrag auflösen und einen neuen Mieter suchen. Doch auch das habe seine Tücken: «Bei drei Monaten Kündigungsfrist und allfälligen Friststreckungen kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis ich einen neuen Mieter habe.» Zudem kämen dann noch Räumungs- und Reinigungskosten auf ihn zu. «Zu diesem äussersten Mittel musste ich in der Vergangenheit bereits greifen.» Er versuche aber, Kündigungen wann immer möglich zu vermeiden. Denn bei der Mietersuche macht ihm noch eine andere Sozialstelle einen Strich durch die Rechnung: «Ich hole meine Mieter oft von weit her in meine Wohnungen. Doch nicht selten kommt die KESB und zieht sie mir wieder ab.» Dies sei in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen. Als Vermieter könne er nichts dagegen machen. «Ich hatte gute Mieterinnen und Mieter, denen es in meinen Wohnungen gefallen hat. Dann hat sie die KESB teilweise gegen ihren Willen in andere Wohnungen platziert.» So sei es schwierig, gute Mieter zu finden.
Innerhalb des letzten Jahres sind Rechsteiner wegen säumigen Mieter*innen schon mehrere Monatsmieten durch die Lappen gegangen. In seinem Büro stapeln sich unterdessen die Verlustscheine, die bezeugen, dass er das Geld für die Mieten nicht erhalten hat. Er blättert sie durch und zählt zusammen: «Insgesamt habe ich dieses Jahr etwa 30?000 Franken Verlust gemacht. Das Geld sehe ich ganz bestimmt nicht mehr.» Das Problem seien aber keinesfalls die IV-Rentner*innen, sondern die Wege, die das Geld nimmt, bis es beim Vermieter ankommt. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) zahle den Leuten ihre Beiträge inklusive der Mietkosten aus. Die Bezüger seien dann selbst dafür verantwortlich, dass die Miete gezahlt wird. «Besser wäre, wenn die Miete direkt von der Sozialversicherungsanstalt an den Vermieter gezahlt würde. Im EU-Raum ist das schon Standard», sagt Karl Rechsteiner. Der Wattwiler würde sich eine entsprechende Gesetzesanpassung wünschen. «Alternativ könnte eine Strafbestimmung erlassen werden, die bewirkt, dass bei wiederholtem Nichtzahlen der Miete das Geld direkt von der SVA zum Vermieter geht», sagt Rechsteiner. Er ist sich sicher, dass er nicht der einzige Vermieter ist, der aus diesem Grund nicht zu seinem Geld komme. Zudem sei es in anderen Bereichen bereits Gang und Gäbe, dass die SVA einen Teil der IV-Rente nicht an die Rentner*innen auszahlt. «Die Krankenkassenprämie geht auch direkt von der SVA zur Krankenkasse», sagt Rechsteiner. Weshalb dies nicht auch bei den Mietkosten so gehandhabt wird, ist ihm ein Rätsel. «Da braucht es eine Gesetzesänderung. So kann das nicht weitergehen.»
Von Manuel Reisinger
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